Am 20. August holten sich 54 Weinfreundinnen und Weinfreunde das Glottertal ganz einfach nach Hause: mit unserem ersten Online-Event beim Roten Bur. Die Idee stammt von unserer Werksstudentin Friederike Kaltenbach, die im Rahmen einer Projektarbeit über die Kommunikationspolitik der Glottertäler Winzer auf der Suche nach einem aktuellen Thema war. Uns gefällt das Konzept nun richtig gut – nicht nur in Zeiten von Corona, in denen Veranstaltungen wie unsere Weinproben überwiegend abgesagt werden mussten. So erging es auch den Teilnehmern bei dem virtuellen Wein-Meeting: Zum Probieren gab es einen sommerlichen Mix an Glottertäler Wein-Klassikern, der vor dem Event online bestellt wurde – und im Live-Chat präsentierten unsere Wein-Experten neben den Besonderheiten der verkosteten Weine einen kurzweiligen Einblick in die Weinherstellung und Geschichte des Glottertäler Weins und beantworteten die Fragen der zugeschalteten Weinliebhaber. Der Rote Bur denkt nun ernsthaft darüber nach, diese ganz neue Form der virtuellen Weinbegegnung mit in unser regelmäßiges Programm aufzunehmen. Eine tolle Möglichkeit, auch für Weinliebhaber, die es persönlich nicht zu uns ins Glottertal schaffen. Warten wir also einfach mal ab, ob die gute Idee zur Reife gelangt …

Grundsätzlich sieht das EU-Recht im Wesentlichen drei Qualitätsstufen vor, nach denen sich alle Weine aus EU-Ländern mehr oder weniger erkennbar klassifizieren lassen. Allerdings erlaubt die Gesetzgebung, zur strengeren Unterscheidung weitere Kriterien. So differenziert Deutschland noch einmal zusätzlich mit der Spitzenkategorie „Prädikatswein“. Heute unterscheiden wir in Deutschland vier Qualitätsstufen:
1. Deutscher Wein (ohne Herkunftsangabe) – frühere Bezeichnung Tafelwein
2. Deutscher Landwein
3. Qualitätswein
4. Prädikatswein (mit weiteren Unterklassifizierungen)

Die nachfolgend angegebenen Mindestmostgewichte beziehen sich auf die Anbauzone B – Baden (ohne Bodensee).

Qualitätsstufe 1: Deutscher Wein (ohne Herkunftsangabe)
Die unterste Qualitätsstufe ist der Deutsche Wein ohne Herkunftsbezeichnung. Diese Kategorie ersetzt seit der EU-Weinrechtsänderung 2009 den veralteten Begriff Tafelwein. Der Wein unterliegt keiner regionalen Einschränkung, muss aber aus heimischem Lesegut von zugelassenen Rebsorten stammen und einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 8,5 vol. % aufweisen. Das Mindestmostgewicht muss dabei 50 Grad Oechsle aufweisen. Neuerdings darf dieser Wein auch eine Rebsorten- und Jahrgangsbezeichnung tragen. In Deutschland werden im Vergleich zu anderen Anbauländern nur kleine Mengen dieser Qualität erzeugt. Weine dieser Kategorie sind leichte, frische Schoppenweine zum Stillen des Durstes.

Qualitätsstufe 2: Deutscher Landwein
Der Deutsche Landwein ist eine gehobene Güteklasse des Deutschen Weins und verfügt über eine geschützte geografische Angabe, die auf dem Etikett angegeben wird. Mindestens 85 % der Trauben müssen aus dem angegebenen Anbaugebiet stammen, damit der Wein seinen gebietstypischen Charakter wahren kann. Insgesamt gibt es in Deutschland 26 geschützte Landwein-Anbaugebiete. Der deutsche Landwein wird trocken oder halbtrocken ausgebaut, hat mindestens 9 vol. % Alkohol und ein um 3 Grad Oechsle höheres Mostgewicht als der Wein ohne Herkunftsangabe.

Qualitätsstufe 3: Qualitätswein
Qualitätswein ist generell eine Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die nur aus bestimmten Rebsorten gekeltert werden dürfen und einen höheren natürlichen Mindestalkoholgehalt aufweisen als Weine der unteren beiden Qualitätsstufen. Hierbei gelten für jedes Land eigene weingesetzliche Mindestanforderungen. In Deutschland stellt der Qualitätswein die größte Gruppe deutscher Weine dar. Hierbei gibt es zwei Unterscheidungen: Der Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes (Q.b.A.) ist Deutschlands mehrheitlich produzierter Wein. Er orientiert sich an den ausgewiesenen Anbaugebieten. Der Qualitätswein garantierten Ursprungs (Q.g.U.) wiederum richtet sich nach dem Anbaugebiet, aus dem eine regionstypische Rebsorte stammt. Qualitätsweine müssen grundsätzlich amtliche Qualitätsprüfungen bestehen und analytische Anforderungen erfüllen. Dabei wird nach Aussehen, Geruch, Geschmack und gebietstypischem Geschmacksprofil beurteilt. Das Mindestmostgewicht eines Qualitätsweines liegt je nach Gebiet zwischen 63 und 72 Grad Oechsle. Je nach Rebsorte und Anbaugebiet gibt es beim Qualitätswein einen unterschiedlichen unteren Grenzwert beim Alkoholgehalt. Allerdings müssen Qualitätsweine mindestens 7 vol. % Alkoholgehalt aufweisen. Ein gesetzlich begrenzter Zusatz mit Zucker ist gestattet. Seit 2000 dürfen Qualitätsweine die Bezeichnung Classic tragen, was bedeutet, dass es sich um eine klassische Rebsorte mit einem unverwechselbaren Geschmacksbild handelt.

Qualitätsstufe 4: Prädikatswein
Qualitätsweine mit Prädikat sind Spitzenweine, für die höchste Anforderungen an Sorte, Reife, Harmonie und Geschmack gelten. Der Gesamtalkoholgehalt muss bei mindestens 12,0 % vol. liegen und es darf kein Zucker zugesetzt werden, was eine deutsche Besonderheit ist. Um die Bezeichnung Prädikatswein tragen zu dürfen, muss der Wein nur aus einer Rebsorte gekeltert werden und die amtliche Qualitätsprüfung bestanden haben. Prädikatsweine gibt es in sechs aufsteigenden Kategorien mit jeweils höherem Mostgewicht mit entsprechend höherem Anteil an Restzucker. In südlicheren Anbaugebieten, also auch bei uns in Baden, gelten hierbei meist höhere Anforderungen an die Einstufung der unterschiedlichen Prädikate. Die Spitzenweine unter den Prädikatsweinen dürfen seit 2000 auch die Bezeichnung Selection tragen. Diese trockenen Weine stammen aus ausgewählten Lagen mit geringen Erträgen und Handlese. Ansonsten unterscheidet man die folgenden Prädikatsstufen in aufsteigender Reihenfolge:

Kabinett
• Elegante, leichte Weine aus reifen Trauben mit relativ geringem Alkoholgehalt
• Können sowohl trocken, halbtrocken, als auch süß ausgebaut werden
• Mostgewichte zwischen 73 und 85 Grad Oechsle

Spätlese
• Reife, elegante Weine mit feiner Frucht von vollreifen Trauben, die frühestens sieben Tage nach der Hauptlese geerntet werden – die Gemeinde legt den Lesetermin fest
• Mindestmostgewichte von 85 bis 95 Grad Oechsle
• In der Regel mit natürlicher Restsüße – kann aber auch trocken ausgebaut werden

Auslese
• Edle, reife Weine mit einer hohen Dichte von Aromen aus vollreifen und mit Edelfäulnis befallenen Trauben
• Handlese mit gewissenhafter Selektion – unreife und kranke Beeren werden ausgesondert
• Können sowohl süß wie trocken ausgebaut werden
• Mindestmostgewichte von 95 Grad Oechsle – in Baden 102 bis 105 Grad Oechsle
• Können besonders lange gelagert werden und gewinnen an Geschmack

Beerenauslese
• Volle fruchtige, sehr süße Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren mit einem eher niedrigeren Alkoholgehalt
• Handlese mit gewissenhafter Selektion

• Mindestmostgewichte von mindestens 128 Grad Öchsle
• Können über Jahrzehnte gelagert werden

Trockenbeerenauslese
• Süße, fast honigartige Weine aus überreifen, edelfaulen und rosinenartig eingetrockneten Beeren mit einem niedrigen Alkoholgehalt
• Können über viele Jahrzehnte gelagert werden
• Mindestmostgewichte von 150 bis 154 Grad Öchsle

Eiswein
• Besondere edelsüße Weinspezialität aus Trauben, die mindestens der Beerenauslese entsprechen und im gefrorenen Zustand bei mindestens -7 °C gelesen und gekeltert werden
• Handlese mit gewissenhafter Selektion, wobei Beeren mit Edelfäule aussortiert werden
• Mindestmostgewichte von 110 bis 128 Grad Öchsle