Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Roter Bur Glottertäler Winzer eG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang
mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende
Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-
Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://roter-bur.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 18.06.2025 in wesentlichen
Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf
unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie
sich gerne bei uns unter:
Roter Bur
Glottertäler Winzer eG
Winzerstr. 2
79286 Glottertal
Tel. +49 7684 9109-1
Fax +49 7684 9109-20
info@roter-bur.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit
vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend
aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit
vereinbar:
Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung
gestellt.
Evaluationsmethode
BIK BITV-Test / WCAG-Test (Web)
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende
barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige
Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711
279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24